AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GERL Dental GmbH, Augasse 9, 1090 Wien

Stand: 01.04.2025

A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ALLE ANGEBOTSBEREICHE: EINBEZIEHUNG, NEBENABREDEN, SCHRIFTFORMERFORDERNIS

1.1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen, insbesondere für die Angebotsbereiche:

Stationärer Handel und Online-Shop(siehe Punkt I.),

erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei der Auslegung der AGB sind vorrangig die „Besondere Bestimmungen“ und nachrangig die „Allgemeinen Bestimmungen“ zu beachten. Die AGB gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Besteller bzw. Auftraggeber, der in diesen AGB als Kunde oder Auftraggeber bezeichnet wird. Gegenüber Kunden gilt jeweils die beim jeweiligen Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar unter www.gerl-dental.at/agb.

1.2. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsabschluss nicht.

1.3. Zukünftige Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung oder den Verzicht auf die hier bestimmte Schriftform. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebenen Kommunikationswege erreichbar sind.

1.4. Entgegenstehende AGB des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.

I. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN STATIONÄREN HANDEL UND ONLINE-SHOP

1. Warenpräsentation, Angebot, Vertragsabschluss

1.1. Die Warenpräsentation über unseren Vertriebsaußendienst, in unseren Katalogen und im GERL. Online-Shop stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, Ware zu bestellen.

1.2. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Vertrag wird durch die Bestellung des Kunden einerseits und die ausdrückliche Annahme dieser Bestellung (Auftragsbestätigung) durch uns oder deren Ausführung andererseits geschlossen.

1.3. Wir sind 14 Tage an unsere schriftlichen Angebote gebunden.

1.4. Wir sind frei, Bestellungen nicht anzunehmen und somit nicht auszuführen. In diesem Fall unterrichten wir den Kunden unverzüglich. Eine dem Kunden nach der Bestellung zugehende Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist.

1.5. Alle Angaben zu Service- und Dienstleistungen gelten nur für Lieferorte innerhalb Österreichs.

2. Vertragspartner, Liefertermine, Mindestbestellwert

2.1. Wir verkaufen ausschließlich für berufliche bzw. gewerbliche Zwecke und nur in handelsüblichen Mengen. Ein Verkauf an Verbraucher iSd § 1 KSchG erfolgt nicht.

2.2. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Die Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt, dass unser Unternehmen von unseren jeweiligen Lieferanten selbst rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert wird, ebenso vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Terrorismus und Sabotage. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Das Recht, aus nicht termingerechter Lieferung Schadenersatzansprüche gegen unser Unternehmen zu stellen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Änderungen in Ausführung und Material bei gleicher Verwendbarkeit bleiben vorbehalten. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt unserem Unternehmen ausdrücklich vorbehalten.

3. Preise, Versandkosten, Auswahlsendungen, Abrufaufträge, Auslandsgeschäfte

3.1. Alle angegebenen Preise sind freibleibende Preise in Euro (€).

3.2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3. Bei Bestellung im GERL. Online-Shop, ausgenommen Geräte, berechnen wir EUR 7,90 für Porto-, Verpackungs- und Versandkosten. Bei Bestellungen unter EUR 75,00 Nettobestellwert, berechnen wir zusätzlich einen Mindermengenzuschlag in Höhe von € 6,90.

3.4. Für den Fall der Vergabe von Montage- oder Reparaturaufträgen werden grundsätzlich Fahrtkosten, Fahrzeugkosten, Technikerkosten und Rüstzeit berechnet. Wartezeit und Montagezeit werden ebenfalls berechnet.

3.5. Auswahlsendungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen auszuwählen und im Übrigen auf Kosten des Kunden zu retournieren. Nach Ablauf wird – ohne fristgerecht getätigte Auswahl – die gesamte Auswahlsendung berechnet. Verlust oder Beschädigung von Auswahlsendungen gehen gemäß Ziffer 7.2. zu Lasten des Kunden.

3.6. Abrufaufträge sind innerhalb des aktuellen Kalenderjahres durch Abruf abzuwickeln. Anderenfalls sind wir berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen. Ziffern 2.2 und 3.3 finden ebenfalls ihre Anwendung.

3.7. Eine Belieferung in das europäische EU Ausland erfolgt ausschließlich als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach Artikel 6 öUStG. Voraussetzung für eine Belieferung ist eine gültige UID Nummer.

3.8. Erfolgt die Belieferung in das restliche Ausland, handelt es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 3 in Verbindung mit § 6 Abs.1 Ziff. 1 öUStG. Für die Steuerfreiheit sind vom Kunden die jeweils notwendigen Nachweise zu erbringen.

3.9. Die uns entstehenden Kosten in Form von Gebühren für den Kreditkartenzuschlag geben wir an den Kunden weiter.

3.10. Für die Einhaltung aller Zoll- und Steuerpflichten im Empfängerland ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.  Die GERL Dental GmbH übernimmt hierfür keine Haftung.

4. Widerruf, Umtausch und Warenrückgabe

4.1. Ein über die gesetzlichen Rechte hinausgehendes vertragliches Recht zur Rückabwicklung des Vertrages (insbesondere Stornierungen, Widerrufe, Rückgaben o.ä.) wird nicht eingeräumt. Der Kunde ist an seine vertraglichen Verpflichtungen gebunden.

4.2. Die GERL Dental GmbH behält sich vor, im Einzelfall Kulanzregelungen zu gewähren, die individuell zu vereinbaren sind. In Fällen von Kulanzregelungen, hierzu muss die Ware, soweit sie schon versendet wurde, ungenutzt, vollständig und originalverpackt sein, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr. Bei Verbrauchs-materialien, Instrumenten und Zähnen berechnen wir als Bearbeitungsgebühr 3% des Nettowarenwertes mindestens jedoch € 1,50 netto je Produkt, bei Geräten und Einrichtungsgegenständen berechnen wir als Bearbeitungsgebühr 25% des Nettowarenwertes mindestens jedoch € 50,- netto je Produkt und bei Ersatzteilen berechnen wir als Bearbeitungsgebühr 20% des Nettowarenwertes mindestens jedoch € 10,- netto je Produkt.

4.3. Die Rücksendung schon versendeter Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Unfreie Sendungen werden von uns nicht angenommen.

4.4. Die vorstehenden Regelungen sollen für alle Fälle der vertraglichen oder kulanzweisen Rückabwicklung gelten, gleich aus welchem Rechtsgrund sie erfolgen und ob die Ware bereits versendet, auf dem Versandwege oder beim Kunden eingegangen ist.

4.5 Im Falle der Nichtabnahme der Leistungen durch den Kunden können wir unabhängig von Ziffer 4.1. von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadenersatz, so ergeben sich die Schadenersatzbeträge aus Ziffer 4.2. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir dem Kunden einen höheren Schaden nachweisen oder der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Ab dem Annahmeverzug gehen darüber hinaus Gefahr und Zufall auf den Kunden über.

5. Zahlung, Vorausleistungspflicht, Verzugsfolgen, Mahnkosten

5.1. Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge werden innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungslegung zur Zahlung, ohne Abzug und spesenfrei, fällig. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen gemäß dem gesetzlich vorgesehenen Zinssatz für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB, derzeit 9,2 % über dem Basiszinssatz) berechnet. Soweit uns der Kunde ein SEPA Lastschriftmandat erteilt hat, werden wir dem Kunden spätestens zwei Kalendertage vor Fälligkeit der jeweiligen Zahlung den Lastschrifteinzug ankündigen. Abweichend hiervon können zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden individuell Fristen für die Vorabinformation vereinbart werden. Die Ankündigung wird durch Rechnung mit Belastungshinweis vorgenommen. Bei wiederholten Lastschriften mit gleichem Rechnungsbetrag genügt auch eine einmalige Vorabinformation unter Angabe der jeweiligen Fälligkeitstermine.

5.2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kosten für unseren Mahnaufwand ( EUR 40,00 pro Mahnschrift), sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassospesen für die von uns eingeschalteten Inkassoinstitute und Rechtsanwälte zu verlangen. Diese richten sich bei den Inkassoinstituten nach den gesetzlichen Berechnungssätzen der Inkassoinstitute, bei den Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarif.

5.3. Bei Praxiseinrichtungen, deren Auftragswert den Betrag von EUR 100.000,00 netto überschreitet, behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswerts zu verlangen und Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird. Der Auftraggeber erhält hierfür eine Anzahlungs- oder Teilrechnung ausgestellt, die sofort nach Erhalt, ohne Abzug und spesenfrei, fällig ist.

5.4. Der Kunde ist stets zur Vorauszahlung des vereinbarten Zahlungsbetrages verpflichtet, soweit der Nettobestellwert über € 5.000,00 beträgt. Der Versand der Ware erfolgt erst nach vollständigem Eingang des vereinbarten Zahlungsbetrages.

5.5. Die GERL Dental GmbH ist auch darüber hinaus berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Dieses Recht gilt insbesondere bei eingeschränkter Bonität des Kunden und Zahlungsrückständen des Kunden aus anderen Verträgen der Parteien.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot

6.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

7. Erfüllungsort, Leistungs- und Lieferungspflicht, Gefahrübergang, Teilleistungen, Lieferfristen

7.1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Sitz der GERL Dental GmbH, Augasse 9, 1090 Wien, vereinbart.

7.2. Bestellte Waren sind von dem Kunden am Erfüllungsort abzuholen. Wünscht der Kunde die Versendung der von ihm bestellten Waren, geht die Sach-, Preis- und Verzögerungsgefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware an die von uns zur Versendung bestimmten Personen übergeben haben. Die Lieferung erfolgt unversichert.

7.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten für diesen Auftrag nur einmalig erhoben.

7.4. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung aller aus dem jeweiligen Geschäft resultierenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen und aller uns bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits gegen den Kunden zustehende Forderungen vor.

8.2. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns als Hersteller, ohne uns weitergehend zu verpflichten. Uns steht auch weiterhin das Eigentum an der verarbeiteten Sache oder an einer durch die Verarbeitung neu hergestellten Sache zu. Sofern durch die Verarbeitung unter Einbeziehung von fremdem Eigentum eine neue Sache geschaffen wird, erlangen wir Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltseigentums (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für den Fall, dass kein solcher automatischer Eigentumserwerb bei uns eintreten soll, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns.

8.3. Der Kunde ist berechtigt, unsere Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber – bei Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab und wir sind berechtigt, den Abnehmer des Kunden von dieser Abtretung zu verständigen. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Die Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, insbesondere wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. Wir können auch jederzeit verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen unverzüglich aushändigt und dem Dritten die Abtretung mitteilt.

8.4. Sofern Dritte auf das Vorbehaltseigentum zugreifen (z. B. bei Pfändungen) oder die Insolvenz des Kunden droht, hat der Kunde uns hierüber unverzüglich zu informieren, um uns die Durchsetzung der Eigentumsrechte zu ermöglichen.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich – spätestens aber binnen 14 Kalendertagen nach Übergabe – schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt er die schriftliche Mängelrüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Anzeige. Haben wir einen Mangel arglistig verschwiegen, können wir uns nicht auf die vorstehenden Regelungen berufen.

10. Herausgabeverlangen, Rücknahmeberechtigung

Wir sind berechtigt, vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, sofern der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises oder bei vereinbarten Ratenzahlungen mit zumindest einer Rate in Zahlungsverzug ist oder der Kunde schuldhaft gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen gemäß Ziffer 8 verstoßen hat. Auf unser Verlangen ist der Kunde ohne Einschränkung verpflichtet, uns die zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und schriftliche Unterlagen sowie Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

11. Gewährleistung, Rechte des Kunden, Verjährung

11.1. Wir gewährleisten, dass das Vertragsprodukt bzw. die Vertragsleistung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

11.2. Für gebrauchte Waren leisten wir keine Gewähr, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag ausgewiesen.

11.3. Im Falle einer mangelhaften Herstellung und Lieferung von Waren oder Software sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung (Verbesserung) oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache (Austausch) verpflichtet. Wir sind zur Durchführung von zwei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

11.4. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, muss der Kunde uns die gelieferte Ware unverzüglich übersenden und angemessenen Wertersatz für gezogene Nutzungen leisten.

11.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und/oder Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und üblichen Verschleiß, insbesondere von Teilen wie Rollen, Gleitschienen, Abdichtungssystemen, Dichtungsringen, Gummiteilen, Verbindungselementen, Schläuchen, Sicherungen, Leuchtmitteln, Kugellagern, Gleitlagern, Zahnrädern, Spannzangen, Rotoren und ähnlichen Teilen. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit dem Produkt, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Betrieb mit falscher Stromart, höherer Gewalt wie Brand, Blitzschlag, Feuchtigkeit, etc., wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an dem Vertragsprodukt vorgenommen, insbesondere Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch den unsachgemäßen Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software oder Verarbeitungsdaten verursacht worden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn die Seriennummern, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

11.6. Zur Selbstvornahme einer Mangelbeseitigung ist der Kunde nur nach erfolglosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Mangelbeseitigungsfrist oder unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt. Unberührt bleibt unser Recht zur Durchführung von zwei Nachbesserungsversuchen.

11.7. Sämtliche aus einer mangelhaften Leistung resultierenden Mängel- und Schadenersatzrechte des Kunden verjähren nach 12 Monaten. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.

11.8. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwenderbedingungen auszuschließen. Ein Fehler der Software liegt vor, wenn sie nicht oder nur schlecht für den vereinbarten Verwendungszweck geeignet ist. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde oder Dritte Eingriffe in die Software vornehmen. Dies gilt auch für unbefugte oder unverschuldete Eingriffe. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Reparatur oder Ersatzlieferung. Rückgängigmachung des Kaufvertrages kann der Kunde erst bei endgültigem Fehlschlagen der Reparatur verlangen. Das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages besteht jedoch nur, wenn es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt. Ist der Mangel geringfügig, haben wir das Recht, dem Kunden eine Preisminderung anzubieten. Über die vorstehende Regelung hinausgehende Gewährleistungsansprüche auch im Hinblick auf Mangelfolgeschäden, sind aus allen Rechtsgründen ausgeschlossen, sofern nicht der Mangel oder Mangelfolgeschaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Unabhängig davon treten wir etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden ab, ohne dafür selbst einzustehen.

12. Service und Wartung

Wenn Teile von Geräten im Rahmen der Wartung, Störungsbehebung oder sonstigen Leistungen nach dem Stand der Technik ausgetauscht werden müssen, verwenden wir grundsätzlich Neuteile. Um die Arbeiten möglichst schnell und effizient leisten zu können, sind wir auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde hat daher folgende Mitwirkungspflichten: Der Kunde hat am Ort der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit wir die Leistung ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen können. Der Kunde hat hierbei insbesondere sicherzustellen:

-    Freien Zugang zum Ort der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung.

-    Anwesenheit eines Ansprechpartners vor Ort während der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung der uns über Störungseinzelheiten u.ä. informieren kann.

Bei der Störungsmeldung, der Vereinbarung von Wartungsterminen bzw. der Vereinbarung von Terminen für sonstige Leistungen sind wir nach Möglichkeit detailliert über den Zustand des Gerätes zu informieren, damit der Zeit- und Materialeinsatz geplant werden kann.

13. Weitere Haftung, Haftungsbeschränkung

13.1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.  Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.

13.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn mit deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder der Kunde auf die Einhaltung der Pflicht vertraut hat und vertrauen durfte.

13.3. Im Übrigen haften wir nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenleistungspflichten .

13.4. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungswert beschränkt, der bei regelmäßiger angemessener Anfertigung von Sicherungskopien der gesamten Daten, Strukturen und Programme eingetreten wäre.

13.5. Die in Ziffer 13.1 bis 13.4 enthaltenen Regelungen gelten auch für eine persönliche Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und Vertreter.

13.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Abweichungen von gewährten Garantien und für arglistig verschwiegene Mängel. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Günstigkeitsklausel

14.1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, gegenwärtig sowie auch zukünftiger Nacherfüllung des Vertrages, die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Darüber hinaus sind wir auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag Lücken, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Folgt die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aus anderen Gründen als solchen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verpflichten sich die Vertragspartner, eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Regelung nach ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.