Stand: 06.12.2023
A. 1.1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ALLE ANGEBOTSBEREICHE: EINBEZIEHUNG, NEBENABREDEN,
SCHRIFTFORMERFORDERNIS
Alle unsere Lieferungen und Leistungen, insbesondere für die Angebotsbereiche:
- Stationärer Handel und Online-Shop (siehe Punkt I.),
- Seminare, Workshops, Lehrgänge, Trainings und Coachings (siehe Punkt II.)
- Beratungs- und sonstige Dienstleistungen (siehe Punkt III.)
- Nutzung von Börsen (siehe Punkt IV.)
erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB sind in Allgemeine Bestimmungen unter Punkt A.,
B. und C. aufgeteilt, die für alle oben aufgeführten Angebotsbereiche gelten, und in Besondere Bestimmungen unter Punkt I., II., III. und IV., die für die
jeweiligen Angebotsbereiche gesonderte Regelungen vorsehen. Bei der Auslegung der AGB sind vorrangig die Besondere Bestimmungen und
nachrangig die Allgemeinen Bestimmungen zu beachten. Die AGB gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Angebote,
Lieferungen und Leistungen an den Besteller bzw. Auftraggeber, der in diesen AGB als Kunde, Teilnehmer oder Auftraggeber bezeichnet wird.
1.2. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsabschluss nicht.
1.3. Zukünftige Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung oder den Verzicht auf die hier
bestimmte Schriftform. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebenen Kommunikationswege erreichbar sind.
1.4. Entgegenstehende AGB des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden vom uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
I. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN STATIONÄREN HANDEL UND ONLINE-SHOP
1. Warenpräsentation, Bestellung, Angaben zu Service- und Dienstleistungen
1.1. Die Warenpräsentation über unseren Vertriebsaußendienst, in unseren Katalogen und im GERL. Online-Shop stellt eine unverbindliche
Aufforderung an den Käufer dar, Ware zu bestellen.
1.2. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
1.3. Alle Angaben zu Service- und Dienstleistungen gelten nur für Lieferorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Außerhalb von
Deutschland gelten andere Angaben, aber mindestens die von Deutschland.
2. Vertragspartner, Mengen, Mindestbestellwert
2.1. Wir verkaufen ausschließlich für berufliche bzw. gewerbliche Zwecke und nur in handelsüblichen Mengen.
2.2. Der Mindestbestellwert beträgt € 50,- jeweils zuzüglich der aktuell gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bestellungen unterdiesem Betrag werden
mit einem Mindermengenzuschlag von € 6,90 zuzüglich aktueller gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.
3. Angebot, Vertragsschluss
3.1. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag wird durch die Bestellung des Kunden einerseits und
die Annahme dieser Bestellung durch uns oder deren Ausführung andererseits geschlossen.
3.2. Wir sind 14 Tage an unsere schriftlichen Angebote gebunden. Nach 14 Tagen ab Angebotserstellung gelten die aktuell gültigen Preise.
3.3. Wir sind frei, Bestellungen nicht anzunehmen und somit nicht auszuführen. In diesem Fall unterrichten wir den Kunden unverzüglich. Eine
dem Kunden nach der Bestellung zugehende Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die
Bestellung bei uns eingegangen ist.
4. Preise, Versandkosten, Auswahlsendungen, Abrufaufträge, Auslandsgeschäfte
4.1. Alle angegebenen Preise sind freibleibende Preise in Euro (€).
4.2. Die gesetzliche Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am
Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3. Kosten für Verpackung und Transport sind in den angegebenen Nettopreisen nicht enthalten.
4.4. Für den Fall der Vergabe von Montage- oder Reparaturaufträgen werden grundsätzlich Fahrtkosten, Fahrzeugkosten, Technikerkosten
und Rüstzeit berechnet. Wartezeit und Montagezeit werden ebenfalls berechnet.
4.5. Auswahlsendungen sind innerhalb von 10 Tagen auszuwählen und im Übrigen zu retournieren. Nach Ablauf wird die gesamte
Auswahlsendung berechnet. Verlust oder Beschädigung von Auswahlsendungen gehen zu Lasten des Kunden.
4.6. Abrufaufträge sind innerhalb des aktuellen Kalenderjahres durch Abruf abzuwickeln. Anderenfalls sind wir berechtigt, Preisanpassungen
vorzunehmen. Ziffern 2.2 und 4.3 finden ebenfalls ihre Anwendung.
4.7. Die Belieferung ins europäische Ausland erfolgt ausschließlich als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1b in
Verbindung mit § 6a UStG. Voraussetzung ist eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Als Rechnungsadresse muss die Adresse der
steuerlichen Registrierung verwendet werden.
5. Widerruf, Umtausch und Warenrückgabe
5.1. Ein vertragliches Recht zur Rückabwicklung des Vertrages (insbesondere Stornierungen, Widerrufe, Rückgaben o.ä.) wird
nicht eingeräumt. Der Kunde ist an seine vertraglichen Verpflichtungen gebunden.
5.2. Die Anton Gerl GmbH behält sich vor,
im Einzelfall Kulanzregelungen zu gewähren, die individuell zu vereinbaren sind. In Fällen von Kulanzregelungen, hierzu
muss die Ware, soweit sie schon versendet wurde, ungenutzt, vollständig und originalverpackt sein, berechnen wir
Bearbeitungsgebühr. Bei Verbrauchsmaterialien, Instrumenten und Zähnen berechnen wir als Bearbeitungsgebühr 3%
des Nettowarenwertes mindestens jedoch € 1,50 je Produkt, bei Geräten und Einrichtungsgegenständen berechnen wir
als Bearbeitungsgebühr 25% des Nettowarenwertes mindestens jedoch € 50,- je Produkt und bei Ersatzteilen berechnen
wir als Bearbeitungsgebühr 20% des Nettowarenwertes mindestens jedoch € 10,
- je Produkt.
Die Rücksendung schon versendeter Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Unfreie Sendungen werden von uns nicht
5.3. angenommen.
5.4. Die vorstehenden Regelungen sollen für alle Fälle der vertraglichen oder kulanzweisen Rückabwicklung gelten, gleich aus welchem
Rechtsgrund sie erfolgen und ob die Ware bereits versendet, auf dem Versandwege oder beim Kunden eingegangen ist.5.5. Im Falle der Nichtabnahme der Leistungen können wir unabhängig von Ziffer 5.1. von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Verlangen wir Schadenersatz, so ergeben sich die Schadenersatzbeträge aus Ziffer 5.2. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn
wir dem Kunden einen höheren Schaden nachweisen oder der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
6.1. 6. Zahlung, Vorausleistungspflicht, Verzugsfolgen, Mahnkosten
Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge werden unmittelbar mit Rechnungseingang beim Kunden zur Zahlung ohne Abzug fällig.
Der Kunde ist stets zur Vorauszahlung des vereinbarten Zahlungsbetrages verpflichtet, soweit der Nettobestellwert über € 5.000,00
6.2. beträgt.
6.3. Die Anton Gerl GmbH ist auch darüber hinaus berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Dieses Recht gilt insbesondere bei
eingeschränkter Bonität des Kunden und Zahlungsrückständen des Kunden aus anderen Verträgen der Parteien.
6.4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu erheben. Für
jede Mahnung werden Gebühren in Höhe von € 12,50 berechnet.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
7.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des
Kunden sind unstreitig, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt.
7.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mängelrügen - entgegenzuhalten, es
sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
8. Erfüllungsort, Leistungs- und Lieferungspflicht, Gefahrübergang, Teilleistungen, Lieferfristen
8.1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Hauptsitz der Anton Gerl GmbH in der In- dustriestr. 131 a,
50996 Köln (Rodenkirchen), Deutschland, vereinbart, bzw. der Sitz einer im Handelsregister eingetragenen Niederlassung, wenn die Bestellung
unmittelbar gegenüber der Niederlassung erfolgt.
8.2. Bestellte Waren sind von dem Kunden am Erfüllungsort abzuholen. Wünscht der Kunde die Versendung der von ihm bestellten Waren,
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, sobald wir die Ware an die von uns zur Versendung bestimmten Personen übergeben
haben. Die Lieferung erfolgt unversichert.
8.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind.
Machen wir von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.
8.4. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht
zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung aller aus dem jeweiligen
Geschäft resultierenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen und aller uns bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits gegen den
Kunden zustehende Forderungen vor.
9.2. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns als Hersteller, ohne uns weitergehend zu verpflichten.
Uns steht auch weiterhin das Eigentum an der verarbeiteten Sache oder an einer durch die Verarbeitung neu hergestellten Sache zu. Sofern durch die
Verarbeitung unter Einbeziehung von Eigentum anderer Lieferanten eine neue Sache geschaffen wird, erlangen wir Miteigentum an der neu
geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltseigentums (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für den Fall, dass kein solcher automatischer Eigentumserwerb bei uns eintreten soll, überträgt
der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder - im oben genannten Verhältnis - Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an
uns.
9.3. Der Kunde ist berechtigt, unsere Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Im Fall der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber der hieraus entstehenden Forderung gegen den Erwerber - bei Miteigentum an der
Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware
treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust
oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen.
Wir dürfen diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt,
in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, so können wir auch verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Dritten die Abtretung
mitteilt.
9.4. Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Zahlungsziels sowie bei Wechsel und Scheckprotesten oder bei Insolvenz sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware herauszuverlangen, wobei insoweit entstehende Kosten zu Lasten des Kunden gehen. Das Herausgabeverlangen ist nur dann ein
Vertragsrücktritt, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Auf unser Verlangen ist der Kunde ohne Einschränkung verpflichtet, uns die zur
außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und schriftliche Unterlagen sowie
Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
9.5. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderung um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden
verpflichtet, diese Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben.
9.6. Sofern Dritte auf das Vorbehaltseigentum zugreifen (z. B. bei Pfändungen) oder die Insolvenz des Kunden droht, hat der Kunde uns
hierüber unverzüglich zu informieren, um uns die Durchsetzung der Eigentumsrechte zu ermöglichen.
10. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und wenn
sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt er die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um
einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der
Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte genügt die
rechtzeitige Absendung der Anzeige. Haben wir einen Mangel arglistig verschwiegen, können wir uns nicht auf die vorstehenden Regelungen berufen.
11. Herausgabeverlangen, Rücknahmeberechtigung
Wir sind berechtigt, vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware
zu verlangen, sofern der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises oder bei vereinbarten Ratenzahlungen mit zumindest zwei Raten in
Zahlungsverzug ist oder der Kunde schuldhaft gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen gemäß Ziffer 9 verstoßen hat.
12. Mängelhaftung, Rechte des Kunden, Verjährung
12.1. Für gebrauchte Waren leisten wir keine Gewähr, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag ausgewiesen.
12.2. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit nachfolgenden Modifikationen gemäß Ziffern 12.3 bis 12.6 und Ziffer 13.
12.3. Im Falle einer mangelhaften Herstellung und Lieferung von Waren oder Software sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Wir sind zur Durchführung von zwei Nacherfüllungsversuchenberechtigt. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die angemessene
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
12.4. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, muss der Kunde uns die gelieferte Ware unverzüglich übersenden und
12.5. angemessenen Wertersatz für gezogene Nutzungen leisten.
12.6. Mängelrechte bestehen nicht, wenn Mängel oder Schäden auf betriebsbedingte Abnutzung oder üblichen Verschleiß (wie z. B. bei Rollen und
Gleitschienen, Abdichtungssystemen, Dichtungsringen, Gummiteilen, Verbindungselementen, Schläuchen jeglicher Art, Sicherungen, Leuchtmitteln,
Lackteilen, Polsterteilen, beweglichen elektrischen Leitungen, Kugellagern, Gleitlagern, Zahnrädern, Spannzangen, Rotoren) sowie auf
unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungs- oder Pflegefehlern oder einem fahrlässigen Umgang des Kunden mit dem Produkt zurückzuführen sind.
12.7. Zur Selbstvornahme einer Mangelbeseitigung ist der Kunde nur nach erfolglosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen
Mangelbeseitigungsfrist oder unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt. Unberührt bleibt unser Recht zur Durchführung von zwei
Nachbesserungsversuchen.
12.8. Sämtliche aus einer mangelhaften Leistung resultierenden Mängelrechte des Kunden verjähren nach 12 Monaten. Der Beginn der
Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.
13. Weitere Haftung, Haftungsbeschränkung
13.1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn mit deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
oder der Kunde auf die Einhaltung der Pflicht vertraut hat und vertrauen durfte.
13.3. Im Übrigen haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten nicht.
13.4. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungswert beschränkt, der bei regelmäßiger angemessener
Anfertigung von Sicherungskopien der gesamten Daten, Strukturen und Programme eingetreten wäre.
13.5. Die in Ziffer 13.1 bis 13.4 enthaltenen Regelungen gelten auch für eine persönliche Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
13.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für
Abweichungen von gewährten Garantien und für arglistig verschwiegene Mängel. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls
unberührt.
II. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SEMINARE, WORKSHOPS, LEHRGÄNGE, TRAININGS UND COACHINGS
1. Zulassungsvoraussetzungen
1.1. Die Bildungsmaßnahmen der Anton Gerl GmbH (im Folgenden: Veranstalter) stehen jedem Interessenten offen, der über die von den
zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der
Bildungsmaßnahme gefordert werden.
1.2. Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die
notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der
Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der
Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.
2. Durchführung von Trainings- und Seminarveranstaltung, E-Learning und Online-Veranstaltungen und -Trainings, Erfüllungsort,
Anmeldung, Absage und Ausfall
2.1. Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den
anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
2.2. Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese
das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem
bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
2.3. Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der
Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
2.4. Für als Garantietermin gekennzeichnete Termine wird die Durchführung garantiert. Ggf. können sich Änderungen im Durchführungsort
ergeben oder der Termin als Virtual Classroom durchgeführt werden. Eine angemessene Kürzung des Termins durch den Veranstalter in der Dauer ist
möglich.
2.5. Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
2.6. Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im
Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte
Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.
2.7. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit
begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
3. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Teilnehmernehmergebühr richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung des Veranstalters mit- dem Teilnehmer.
3.2. Alle angegebenen Preise sind freibleibende Preise in Euro (€).
3.3. Die gesetzliche Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am
Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4. Die Teilnahmegebühr ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar.
3.5. Der Veranstalter ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form an eine vom Teilnehmer mitgeteilte E-Mail-Adresse als PDF-Datei zu
übermitteln, zur Erteilung einer Rechnung auf Papier ist der Teilnehmer in diesem Fall nicht verpflichtet.
3.6. Im Falle des Verzugs des Teilnehmers kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 12,50 erheben. Bei
Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu erheben.
4. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
4.1. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche gegen Zahlungsansprüche des Veranstalters aufzurechnen, es sei denn, die
Forderungen des Teilnehmers sind unstreitig, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt.
4.2. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen des Veranstalters Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mängelrügen -
entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
5. Urheberrechte Schulungsunterlagen, E-Learning und Online-Veranstaltungen und -Trainings
5.1. Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich
geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien - auch auszugsweise - ist nur nach
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.5.2. Die Inhalte der E-Learning und Online-Veranstaltungen und -Trainings sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während des
Webinars Screenshots oder Videos anzufertigen. Etwaig veröffentlichte Webinar-Unterlagen oder Aufzeichnungen dürfen nur zur persönlichen
Information des Teilnehmers verwendet werden. Jede andere Form der Nutzung, insbesondere die Reproduktion, öffentliche Verfügbarmachung,
Vervielfältigung oder Bearbeitung - egal ob in elektronischer oder gedruckter Form - ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
6. Nutzungsbestimmungen für E-Learning und Online-Veranstaltungen und -Trainings
Die Zugangslinks zu den E-Learnings und Online-Veranstaltungen und -Trainings dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar
gemacht werden. Die Zugangsdaten können personalisiert sein, so dass ein Rückschluss auf der Verletzten dieser Regel möglich ist. Sollte der
Veranstalter Kenntnis erlangen, dass ein Webinar mehrfach unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich
gemacht wurde, so steht ihm ein Schadensersatz in Höhe der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern zu, um die die tatsächliche Teilnehmerzahl
die Zahl der angemeldeten Teilnehmer übersteigt. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
7. Technische Voraussetzungen
Die technischen Voraussetzungen werden vor dem Webinar bekanntgegeben. Sollten die technischen Voraussetzungen nicht online einsehbar sein,
hat der Teilnehmer die Eigenverantwortung, sich beim Veranstalter darüber zu erkundigen.
Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich, das Vorliegen der technischen Voraussetzungen vor der Buchung des Webinars zu überprüfen und zumindest
bis zur Teilnahme am Webinar sicherzustellen. Es wird dringend empfohlen mindestens 10 Minuten vor Beginn des Webinars den Webinar Zugang zu
prüfen - bei erstmaliger Teilnahme mind. 30 Minuten vor Beginn, damit ggf. noch ein Support möglich ist. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren bei
technischen Problemen, fehlen der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten des Teilnehmers ist nicht möglich.
8. Rücktritt/Kündigung
8.1. Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes,
zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung.
8.2. Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des
Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
9. Haftung für Webseiten Dritter/links
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte von Webseiten Dritter. Sollten auf Webseiten, die vom Veranstalter verlinkt sind,
rechtswidrige Inhalte zu finden sein, so wird er nach Kenntniserlangung der Rechtswidrigkeit dieser Inhalte unverzüglich die Links zu diesen Angeboten
entfernen.
10. Bild- und Filmmaterial
Als Teilnehmer geben Sie Ihr Einverständnis, dass der Veranstalter grundsätzlich berechtigt ist, Foto- und Filmmaterial von Veranstaltungen zu fertigen
(inklusive eventueller Abbildung Ihrer Person), um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen (Website, Printmedien, Social Media-Foren, etc.).
III. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR BERATUNGS- UND SONSTIGE DIENSTLEISTUNG
1. Vertragsbestandteile, Leistungsumfang, Vertrags- und Leistungsänderungen
1.1. Grundlage der Zusammenarbeit und Vertragsbestandteil ist im Falle der Erbringung allgemeiner Beratungs-leistungen auf Zeit oder auf
unbestimmte Zeit der Beratervertrag, der die Details der Dienstleistungsvereinbarung regelt. Im Falle von Einzelaufträgen ist die Grundlage der
Zusammenarbeit das Kundenbriefing sowie das darauffolgende jeweilige vom Berater erstellte und vom Kunden akzeptierte Angebot bzw. die vom
Berater erstellte Auftragsbestätigung.
1.2. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Angebotes, des Auftrages, des Leistungsumfanges/-inhalte, der Aufgabenstellung,
der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen der Schriftform. Der Berater wird dem Änderungsverlangen des Kunden Rechnung
tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Die
hierdurch entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
1.3. Solange die Änderungen nicht schriftlich fixiert sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche des
Kunden durch. Eine entsprechende Mitteilung per E-Mail genügt der Schriftform.
1.4. Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies vorab gesondert
vereinbart werden.
1.5. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch
fehlende Mitwirkung des Kunden, berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene
Anlaufzeit hinauszuschieben.
2. Honorar und Zahlungsbedingungen
2.1. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer.
2.2. Alle angegebenen Preise sind freibleibende Preise in Euro (€).
2.3. Die gesetzliche Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag
der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen.
2.5. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar.
2.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form an eine vom Auftraggeber mitgeteilte Email-Adresse als PDF-Datei zu
übermitteln, zur Erteilung einer Rechnung auf Papier ist der Auftragnehmer in diesem Fall nicht verpflichtet.
2.7. Im Falle des Verzugs des Auftraggebers kann der Auftragnehmer für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 12,50 erheben. Bei
Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu erheben.
3. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht,Abtretungsverbot
3.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen, es sei denn, die
Forderungen des Auftraggebers sind unstreitig, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt.
3.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mängelrügen -
entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
4. Feststellung der Leistungserbringung
Im Falle einer analytischen und konzeptionellen Beratungsdienstleitung gilt die Leistung des Beraters als erbracht, wenn er die erforderlichen Analysen
und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, Konzepte oder Empfehlungen erstellt und gegenüber dem Kunden erläutert hat. Unerheblich ist,
ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. In allen anderen Fällen gilt die Leistung als erbracht, sobald der
Leistungsgegenstand dem Kunden vom Berater zur Verfügung gestellt wird.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, den Berater bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen nach
besten Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu
schaffen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigter Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit
die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf derProjektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
5.2. Hat der Kunde sich verpflichtet, dem Berater zur Auftragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- oder ähnliche Materialien zur Verfügung zu stellen,
so hat der Kunde diese dem Berater schnellstmöglich und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format bereitzustellen. Der Kunde
stellt zudem sicher, dass er die Rechte zur Nutzung dieser Materialien hat und der Berater die Nutzungsrechte im Rahmen der Auftragsdurchführung
erhält.
5.3. Der Auftragnehmer ist der Ausführung des Vertrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an
keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Gewährleistung
6.1. Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an
seiner Leistung zu beheben. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzten.
6.2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Dieser Anspruch des
Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
6.3. Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Er gewährleistet, alle
Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit seiner
Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich jedes Zahlenmaterials und anderen (vor allem zukunftsbezogener)
wirtschaftlicher Vorgaben, soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren.
6.4. Werden dem Auftragnehmer Dokumente, elektronische Daten und/oder Programme im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung
gestellt, so haftet der Auftraggeber insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, entsprechende Kopien und/oder
Datensicherungen durchzuführen und damit sicherzustellen, dass verloren gegangene Dokumente oder Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederbeschafft bzw. wiederhergestellt werden können.
6.5. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
7. Schutz des geistigen Eigentums
7.1. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschaffene Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen,
Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen etc.) verbleiben beim Auftragnehmer.
7.2. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umgefasste Zwecke
verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu
vervielfältigen und/ oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ Verbreitung des Werkes eine Haftung des
Auftragnehmer- insbesondere etwa die Richtigkeit des Werkes- gegenüber Dritten.
8. Geheimhaltung/ Datenschutz
8.1. Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und die hinzugezogene Dritte, sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die
ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stilschweigen zu bewahren.
8.2. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers selbst
erfolgen.
8.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu
verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des
Datenschutzgesetztes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
8.4. Der Auftraggeber ist mit der Speicherung und Nutzung der Daten einverstanden und willigt in die Verarbeitung und Nutzung der Daten auch
für Zwecke der Beratung und Werbung ausdrücklich ein. Die Einwilligungserklärung kann der Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch
entsprechendes Verlangen gegenüber dem Auftragnehmer widerrufen.
8.5. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer
personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt.
IV. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON BÖRSEN
1. Allgemeine Nutzung und Registrierung
1.1. Die Nutzung von den angebotenen Börsen "team.dental" und "immo.dental" erfordert eine vorherige Registrierung. Zur Nutzung der Börsen
ist jede natürliche oder juristische Person berechtigt. Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, sind wir nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu
überprüfen, ob der Kunde die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Kunde auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen
vorzulegen. Pflichtangaben bei der Registrierung sind mit einem Stern gekennzeichnet. Der Kunde hat stets für die Aktualität seiner Daten Sorge zu
tragen. Einsichtnahme und Änderungen bzw. Löschungen können Online jederzeit vorgenommen werden.
1.2. Eine Registrierung kann erst erfolgen und ist nur dann zulässig, wenn der Kunde die Datenschutzerklärung und die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.
1.3. Der Zugriff auf Ihre Daten ist durch ein Kennwort geschützt. Mit Ihrer Einwilligung erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen
eingestellten Daten zum Bewerber- bzw. Stellenprofil, sofern Sie es
veröffentlichen, auch von Dritten eingesehen werden können. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Inhalte, die Sie veröffentlichen bzw.
zugänglich machen.
2. Unzulässige Angebote
2.1. Unzulässig sind
2.1.1. Angebote, die gegen geltende Rechtsvorschriften oder die guten Sitten bzw. behördliche Verbote verstoßen oder Rechte Dritter
beeinträchtigen (z. B. Mindestarbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Lohnuntergrenzen, sittenwidrige Lohnangebote, Diskriminierungsverbote,
Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechtsgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder des
Glückspielstaatsvertrages),
2.1.2. kostenpflichtige Angebote jeder Art (hierzu zählen z. B. auch Angebote, die nur über die Anwahl kostenintensiver 0900- Rufnummern oder
über eine kostenpflichtige Registrierung auf Internetseiten erreicht werden können) - es sei denn, die Kostenpflicht ist gesetzlich geregelt.
Kostenpflichtige Angebote sind auch solche, die zwar nach außen hin als unentgeltlich firmieren, bestimmte Vorteile oder Vergünstigungen aber nur
gegen Zahlung gewähren (zum Beispiel Angebote, die den Kauf von Listen mit Adressen von Arbeitgebern beinhalten),
2.1.3. Angebote, die unrichtige, ungenaue oder irreführende Tatsachen beinhalten oder über die Identität des Anbieters täuschen,
2.1.4. Angebote, die ein Scheinangebot darstellen, weil sie entweder nur zum Aufbau eines Bewerberpools dienen oder zur Partnergewinnung im
Rahmen von "Schneeballsystemen" eingestellt werden,
2.1.5. Angebote, die Werbung für Club- oder Vereinsmitgliedschaften, sowie illegale Strukturvertriebe enthalten.
2.2. Anbieter von Stellen bzw. von selbständigen Tätigkeiten sind verpflichtet, die eingehenden Bewerbungen vertraulich zu behandeln. Eine
Weitergabe der Bewerbungen an Dritte ist ohne ausdrückliches Einverständnis des Bewerbers nicht zulässig. Unternehmen, welche Daten und
Angebote heruntergeladen und gespeichert oder anderweitig aufgenommen haben, sind verpflichtet, diese nach Abschluss des jeweiligenStellenbesetzungsverfahrens zu löschen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung für eine längere Aufbewahrungsfrist besteht.
2.3. 2.4. "team.dental" und "immo.dental" weist darauf hin, dass unaufgeforderte E-Mail-Werbung rechtswidrig ist und
kostenpflichtige Abmahnungen rechtfertigt. Unzulässige Nutzung für eigene Geschäftszwecke ist auch dann gegeben, wenn Bewerber mit
Bezug auf gesuchte Angebote qualitativ und quantitativ unangemessen kontaktiert werden.
3. Urheberrechte
3.1. Das Urheberrecht an den Börsen und an der Datenbank einschließlich der verwendeten Formulare der Börsen liegt in seiner Gesamtheit (im
Folgenden: "Datenbank") bei "team.dental" und "immo.dental". "team.dental" und "immo.dental" untersagt hiermit:
3.1.1. die teilweise oder vollständige Verwertung oder Vervielfältigung der Datenbank,
3.1.2. die Nutzung und Vervielfältigung der in die Datenbank eingestellten Daten sowie deren Inhalte durch Dritte für eigene Zwecke, ohne dass
hierfür eine Zustimmung des Kunden vorliegt,
3.1.3. eine Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Aufführung, Vorführung oder Sendung sowie eine Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
oder von Funksendungen aus den Börsen "team.dental" und "immo.dental".
3.1.4. im Sinne des § 14 Markengesetz grundsätzlich jegliche Verwendung des Logos von "team.dental" und "immo.dental", insbesondere für
Werbezwecke.
3.2. Sämtliche von "team.dental" und "immo.dental" veröffentlichte Informationen sowie von "team.dental" und "immo.dental" gestaltete und
getextete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht von "team.dental" und "immo.dental". Davon sind nur diejenigen, von "team.dental" und
"immo.dental" veröffentlichten Anzeigen, Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden,
und von "team.dental" und "immo.dental" unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden. Sämtliche Anzeigen und Textinhalte
dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von "team.dental" und "immo.dental" von anderen übernommen und anderweitig verwendet werden.
3.3. Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung
bestimmten Inhalte.
3.4. Die Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen behält sich "team.dental" und "immo.dental" ausdrücklich vor. Zuwiderhandlungen
gegen die urheberrechtlichen und markenrechtlichen Bestimmungen können zivilrechtlich oder ggf. auch strafrechtlich verfolgt werden.
4. Maßnahmen und Schadensersatz
"team.dental" und "immo.dental" stellen die Börsen als Service zur Verfügung. Bei einer missbräuchlichen Nutzung und Verstößen gegen die
allgemeinen Geschäftsbedingungen ist "team.dental" und "immo.dental" berechtigt, das Kundenkonto ohne Benachrichtigung des Kunden sofort zu
löschen, den Zugang zu den Börsen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und die aktive Sitzung zu unterbrechen. "team.dental" und
"immo.dental" behält sich vor, bei missbräuchlicher Nutzung der Börsen Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher geltend zu machen.
5. Haftung
5.1. Für die von Kunden in die Börsen eingestellten Inhalte trägt derjenige Kunde die ausschließliche Verantwortung, der sie eingestellt hat bzw.
in dessen Auftrag sie eingestellt wurden.
5.2. Durch das Einverständnis mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht gegen
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen oder sittenwidrig oder diskriminierend sind. Ferner erklärt der Kunde,
dass er das Recht hat, die in den Angeboten verwendeten Inhalte (z.B. Fotos) zu nutzen und dass die Angebote keine Rechte Dritter verletzen.
5.3. "team.dental" und "immo.dental" haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit von Angaben, die durch
registrierte Kunden oder im Auftrag von Kunden in die Börsen eingestellt werden.
5.4. "team.dental" und "immo.dental" haftet nicht für die Inhalte von anderen Websites, die mit den Börsen "team.dental" und "immo.dental"
verlinkt sind. "team.dental" und "immo.dental" macht sich die Inhalte dieser fremden und verlinkten Seiten nicht zu Eigen und übernimmt keine
Verantwortung.
5.5. "team.dental" und "immo.dental" haftet nicht für Schäden, die den Nutzer der Börsen durch Computerviren oder sonstige schädigende
Mechanismen entstehen, die ihren Ursprung nicht bei "team.dental" und "immo.dental" haben.
6. Haftung für Webseiten Dritter
Die Anton Gerl GmbH hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte von Webseiten Dritter. Sollten auf Webseiten, die vom Veranstalter verlinkt sind,
rechtswidrige Inhalte zu finden sein, so wird er nach Kenntniserlangung der Rechtswidrigkeit dieser Inhalte unverzüglich die Links zu diesen Angeboten
entfernen.
7. Abmahnung, gerichtliche Entscheidung
Ist der Kunde wegen einem bei "team.dental" und "immo.dental" veröffentlichten Produkt abgemahnt worden, hat er bereits eine
Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder
sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so ist der Kunde verpflichtet, "team.dental" und "immo.dental" unverzüglich
schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet "team.dental" und "immo.dental" nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet,
"team.dental" und "immo.dental" von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und "team.dental" und "immo.dental"
einen eventuellen Schaden zu ersetzen.
V. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEAUFTRAGUNG VON MARKETINGDIENSTLEISTUNGEN UND DENTALMARKETING
Diese besonderen Bestimmungen regeln ergänzend zu allen erteilten Einzelaufträgen das Verhältnis zwischen dem Bereich/Abteilung Marketing-
Agentur der Anton Gerl GmbH, Industriestraße 131a, 50996 Köln Rodenkirchen, und dem Kunden (gemeinsam „Parteien“ oder „Vertragsparteien“). Sie
bestehen aus einem Allgemeinen Teil (ABG AT) sowie aus einem Besonderen Teil (AGB BT), welcher die Besonderheiten einzelner Dienstleistungen
regelt.
A. Allgemeiner Teil
1 Vertragsgegenstände
1.1 Der Kunde beauftragt die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur als Agentur für Marketing und Design mit der Beratung,
Konzeption und Durchführung von Werbemaßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Kunden und/oder Patienten an das Unternehmen respektive
die Praxis und/oder das Labor des Kunden. Das Angebot der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, umfasst insbesondere folgendeLeistungen und Werbemaßnahmen, welche vom Kunden im Rahmen von Einzelaufträgen gebucht werden können. Teil des Leistungsangebots ist
stets die Beratung zur Absprache von kundenseitigen Wünschen und Vorstellungen.
a) Mitwirkung bei der Entwicklung der Werbestrategie und –taktik;
b) Beratung zu nationaler, regionaler oder lokaler Schwerpunktbildung, Marken- & Vertriebsstrategien;
c) Beratung, Konzeptionierung, Programmierung sowie ggf. die Pflege von deutschsprachigen und auf ausdrückliche Individualvereinbarung auch
englischsprachigen Websites zur Präsentation des Kundenunternehmens. Die Erstellung der Website kann eine Neuerstellung oder der Nachbau einer
bestehenden Website sein. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelauftrag;
d) Hosting, also Bereitstellung von Server Speicherplatz und Rechenkapazität zur öffentlichen Zugänglichmachung von durch die Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, erstellten Websites und zum Betrieb von über das Internet nutzbaren Anwendungen;
e) Beratung, Konzeptionierung und Erstellung von Markenlogos, Corporate Design und sonstigen Grafiken zur Veröffentlichung im Internet oder
sonstigen Werbematerialien;
f) Beratung, Konzeptionierung, Erstellung von Druckerzeugnissen wie Flyer und Broschüren, Geschäftsausstattung, Werbemitteln und Werbetechnik
einschließlich der Gestaltung von damit im Zusammenhang stehenden Grafiken, Layouts und Texten;
g) Beratung, Konzeptionierung und Produktion von Bildmaterial respektive Bewegtbild.
1.2 Rechtliche Beratung zu den von dem Kunden gewünschten Gestaltungen wird nicht erbracht.
1.3 Durch Auftrag in Textform werden die durch die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur,, jeweils zu erbringenden Leistungen
im Einzelnen („Einzelauftrag“) bestimmt. Soweit in den Einzelaufträgen Regelungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen
Regelungen aus Einzelaufträgen vor. Einzelaufträge werden nur wirksam, wenn diese durch Bestätigung des Kunden angenommen werden.
2 Allgemeiner Projektablauf
2.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, in der Regel infolge eines telefonischen
Erstgesprächs ein Angebot in Textform, welches die jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt. Durch Annahme dieses Angebots
vereinbaren die Parteien einen Einzelauftrag.
2.2 Soweit die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur dem Kunden vor Umsetzung einzelner Leistungen und
Werbemaßnahmen digital einen oder mehrere nicht individualisierte Entwurfsvorschläge zur Ansicht übermittelt, hat der Kunde innerhalb
angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünfzehn (15) Werktage, der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, mitzuteilen, ob er
einen ihm von der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung von
Werbemaßnahmen mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt. Der Kunde hat anzugeben, warum er die Vorschläge ablehnt, damit die Anton
Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, auf Basis der neugewonnenen Informationen einen neuen Vorschlag unterbreiten kann, soweit dies
vom Kunden gewünscht oder die neuerliche Tätigkeit Teil des Einzelauftrags ist.
2.3 Zur Durchführung einzelner Vertragsbestandteile oder sämtlicher Pflichten aus dem Vertrag darf sich die Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, verschiedener Partnerunternehmen und Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen) bedienen. Aufträge an
Subunternehmer werden Namens und auf Rechnung der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, erteilt. Dem Kunden ist es untersagt,
auf Rechnungen eines von die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, beauftragten Subunternehmers unmittelbar zu leisten.
2.4 In Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich und in Textform ein
Fixtermin vereinbart ist.
3 Vergütung, Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.
3.2 Die vereinbarten Leistungen sind entsprechend der Einzelaufträge zu vergüten. Soweit für einzelne Leistungen oder Werbemaßnahmen in
den Einzelaufträgen keine Vergütung vereinbart ist, gilt eine aufwandsbezogene Vergütung in Höhe von 100,- EURO (netto) pro Stunde als vereinbart.
3.3 Versandkosten werden, soweit im Einzelauftrag nicht ausdrücklich gekennzeichnet, nicht gesondert berechnet. Die Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, wird davon abweichend in Einzelaufträgen Versandkosten insbesondere dann ausweisen, wenn der Kunde den
Versand von körperlichen Gegenständen ins Ausland wünscht oder aber Artikel bestellt, welche aufgrund ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichts perSpedition angeliefert werden.
3.4 Vergütungen zur Einräumung von Nutzungsrechten Dritter sowie Gebühren von Verwertungsgesellschaften sowie sonstige
nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden in den Einzelaufträgen ausgewiesen und unter den dort
genannten Voraussetzungen vom Kunden getragen.
3.5 Soweit Reisen zum Firmensitz des Kunden ausdrücklich vereinbart wurden, sind die hierbei anfallenden Reisezeiten nicht zu vergüten.
Kosten für alle sonstigen Reisen werden dem Kunden nach seiner vorherigen Zustimmung in Textform berechnet. Der Kunde trägt dabei gegen
Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten und Spesen.
3.6 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem konkreten Einzelauftrag beruht.
3.7 Die Rechnungsstellung seitens Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, erfolgt in digitaler Form, per E-Mail.
4 Eigentumsvorbehalt
4.1 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, behält sich das Eigentum an gelieferten körperlichen Gegenständen vor, bis
sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erfüllt sind.
4.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Unterlagen und Dateien (wie Quelldateien, Layout-Daten, Feindaten und ähnliches) stehen
ebenfalls im Eigentum der Agentur. Die Agentur ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Unterlagen und Dateien an den Kunden herauszugeben, es sei
denn, etwas Anderes ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder per Einzelauftrag geregelt.
5 Mitwirkungspflichten, Rechte Dritter, geistige Schutzrechte des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, die für die Leistungserbringung wesentlichen
Unterlagen, Produktinformationen, Bilder, Logos, Videosequenzen, Texte sowie sonstige Vorlagen und Konzepte („Unterlagen“) zur streng
vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.
5.2 Soweit der Kunde der die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, Unterlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von
Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Unterlagen berechtigt ist. Insbesondere versichert der
Kunde, dass bei zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Einbindung in die Website keine geistigen Schutzrechte Dritter an diesem Material bestehen.
Der Kunde räumt der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, diejenigen Nutzungsrechte ein, die zur Durchführung dieses Vertrages
erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zur Veröffentlichung auf einer Website. Die Anton Gerl
GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Kunden berechtigt, geschützte Marken, Logos,
Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden außerhalb der erteilten Einzelaufträge in irgendeiner Form zu verwenden.
5.3 Soweit ein Dritter Ansprüche gegen die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, aufgrund einer vermeintlichen
Rechtsverletzung erhebt, welche die durch den Kunden gestellten Materialien betreffen, stellt der Kunde die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung
Marketing-Agentur, von allen Schäden und Aufwendungen bei der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, bezüglich der Abwehr
solcher Ansprüche frei. Dies umfasst auch die Kosten erforderlicher Rechtsberatung und -vertretung nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
5.4 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, versichert gleichermaßen, dass durch die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung
Marketing-Agentur, entwickelte Werke und Websitegestaltungen keine Rechte Dritter verletzen und vom Kunden entsprechend ohne Einschränkungen
für die vertraglichen Zwecke genutzt werden kann.
6 Haftung
6.1 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und
kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen.
6.2 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Unter Kardinalpflichten sind diejenigen Vertragspflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzungen von Kardinalpflichten ist die
Haftung von der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen
Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.6.3 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen
Arbeiten haftet die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, nicht.
7 Vertraulichkeit
Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, wird alle durch den Kunden überlassenen Unterlagen und zu ihrer Kenntnis gelangenden
Geschäftsvorgänge, Zahlenmaterial, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche urheberrechtlich oder durch das Geschäftsgeheimnis
geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Die Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw.
Partnerunternehmen, Lieferanten,
Hostprovider, Grafikern etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich
unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
8 Aufbewahrung
8.1 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, wird unbeschadet datenschutzrechtlicher Pflichten alle vom Kunden
bereitgestellten Unterlagen wie auch zur Lieferung an den Kunden bestimmten Werbemittel für die Dauer von vier Jahren ab Ende der
Geschäftsbeziehung aufbewahren und anschließend auf seinen Wunsch dem Kunden aushändigen.
8.2 Alle vom Kunden der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, zur Verfügung gestellten Unterlagen sind und verbleiben stets
im Eigentum des Kunden. Der Kunde kann diese jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückverlangen. Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung
Marketing-Agentur, wird dem Kunden die Unterlagen innerhalb von zehn Tagen nach Aufforderung aushändigen. Auf Wunsch des Kunden wird die
Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, die vorbezeichneten Unterlagen, statt sie auszuhändigen, innerhalb von 30 Tagen nach
Aufforderung vernichten.
8.3 Ein Zurückbehaltungsrecht der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, an zur Verfügung gestellten Materialien ist, gleich
aus welchem Rechtsgrund, ausdrücklich ausgeschlossen.
9 Laufzeit, Kündigung
9.1 Soweit Verträge zu dauerhaft oder wiederkehrend zu erbringenden Leistungen verpflichten, gelten nachfolgende Regelungen zu Laufzeit und
Kündigung.
9.2 Verträge werden mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Mietmodelle/Verträge werden mit einer Laufzeit von 24 Monaten
geschlossen. Die konkrete Laufzeit ist dem Einzelauftrag zu entnehmen. Verträge sind mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende kündbar,
soweit in Schriftform nichts Anderslautendes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate.
Unbeschadet der Regelungen aus diesem Absatz ist die ordentliche Kündigung keiner der Parteien möglich.
9.3 Der Vertrag ist für beide Parteien jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter
insbesondere vor, wenn
· der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist
oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das
Entgelt für zwei Monate erreicht, oder
· der Kunde sich einer wesentlichen, trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverletzung schuldig macht oder
· besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Anbieter
eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
9.4 Kündigt die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, die Anton Gerl
GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind
und denen der Kunde zugestimmt hat. Eine Zahlungspflicht des Kunden nach Ausspruch der Kündigung entfällt. Die bis dahin geleisteten Dienste der
Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, sind anteilig abzurechnen, es sei denn, dass die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleisteten
Dienste der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, für den Kunden nicht verwertbar sind.
9.5 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
10 Urheberrechte, Übertragung von Nutzungsrechten an den Kunden10.1 Alle Leistungen der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, insbesondere auch Präsentationen, Projektskizzen,
Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke, Layouts und ähnliches unterliegen im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien den Vorschriften des
Urheberrechts. Dessen Bestimmungen, insbesondere die §§ 31 ff UrhG und §§ 97 ff UrhG, gelten zwischen den Parteien hinsichtlich der Leistungen
der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, insbesondere die
sogenannte Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
10.2 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
Nutzungsrechte ein. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird jeweils ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht eingeräumt. Davon umfasst
ist nicht das Bearbeitungs- oder Weiterverarbeitungsrecht, es sei denn, es ist zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für Open
Source Software oder Open Source Website-Code werden dem Kunden vonseiten der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, keine
Nutzungsrechte eingeräumt; es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.
10.3 Zieht die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, zur Vertragserfüllung Erfüllungsgehilfen heran, wird sie deren
Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen
Umfang wie nach Abs. 2 auf den Kunden übertragen.
10.4 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der
Urhebernutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird die Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, hinweisen.
10.5 Nutzungsrechte nach diesem Abschnitt gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
11 Datenschutz
11.1 Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-
Agentur, im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (Art. 28 EU-Datenschutzgrundverordnung), erfolgt dies entsprechend der
gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich auf Weisung des Kunden. Ergänzend schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung
entsprechend Art. 28 DS-GVO, in welcher insbesondere ergänzende Regelungen über technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen werden.
11.2 Soweit der Kunde auf Websites oder in Print-Dokumenten Mitarbeiterfotos veröffentlichen möchte, versichert er hierzu berechtigt zu sein.
12 Sonstige Bestimmungen
12.1 Soweit nicht ausdrücklich vorgesehen, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der
Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses der Schriftform. Davon ausgenommen sind diejenigen Abweichungen, welche in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wege einer gemeinsamen Vereinbarung durch Einzelauftrag ausdrücklich vorgesehen sind.
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen dieser AGB teilt die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung
Marketing-Agentur, dem Kunden mit. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt.
12.2 Der Kunde teilt der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) jedwede Änderung
seiner Adress-, Rechnungs- oder sonstigen Daten mit, welche für die Durchführung und Inrechnungstellung erforderlich sind.
12.3 Der Kunde behält sich das Recht vor, Rechte aus diesem Vertrag an verbundene Unternehmen abzutreten. Im Übrigen kann der Kunde
Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, an Dritte abtreten.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die
Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich
am besten gerecht wird.
12.5 Jede Vertragspartei darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
12.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Köln, Deutschland.
Es gelten allgemeine gesetzliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Besonderer Teil Ergänzend zu den oben aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Allgemeiner Teil
gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen – Besonderer Teil. Soweit keine besonderen Bestimmungen
vorliegen, gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Allgemeiner Teil.1. Geschäftsbedingungen Grafiken, Corporate Design, Markenlogos und Printwerbung
13 Projektablauf Markenlogos
13.1 In der Beratungs- und Konzeptionierungsphase von Markenlogos erhält der Kunde in der Regel drei Vorschläge zur Ansicht, aus welchen er
einen Entwurf zur unmittelbaren Überlassung oder weiteren Anpassung (Korrekturphase) final auswählen darf. Die maßgebliche Zahl der
vorzulegenden Entwürfe ergibt sich aus dem Einzelauftrag. Bei der Erstellung von Markenlogos gilt nach Auswahl eines Entwurfs eine Korrekturphase
als inklusive. Im Rahmen einer Korrekturphase ist der Kunde einmalig berechtigt, Änderungswünsche und abweichende Vorstellungen mitzuteilen,
welche von der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, umzusetzen sind. Darüberhinausgehende
Korrekturphasen sind nach § 3 (2) zu vergüten.
13.2 Fertiggestellte Markenlogos erhält der Kunde digital als Druck- (höhere Auflösung oder Vektorgrafik) und als Webversion (optimierte
Dateigröße) in den Dateiformaten eps, jpg und pdf.
14 Projektablauf Corporate Design, Printwerbung, Grafiken
14.1 Die Anzahl der in der Beratungs- und Konzeptionierungsphase zu Verfügung zu stellenden Vorschläge ergibt sich aus dem Einzelauftrag.
Soweit hierüber keine Regelung getroffen wurde, gilt ein Vorschlag ohne inkludierte Korrekturphase als vereinbart. Änderungswünsche und
Korrekturen sind § 3 (2) zu vergüten.
14.2 Fertiggestellte Produkte übersendet die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, in digitaler Form an den Kunden zur
Abnahme. Sodann übersendet die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, dem Kunden die fertiggestellten körperlichen Produkte auf
dem Postweg. Nichtkörperliche Produkte stellt die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, dem Kunden digital zur Verfügung.
Ausdrücklich hingewiesen sei auf die Regelungen zu Versandkosten nach § 3 (3).
15 Nutzungsrechte
Dem Kunden wird für final abgenommene Firmenlogos das ausschließliche Nutzungsrecht übertragen. Hinsichtlich anderer Leistungen gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Allgemeiner Teil.
16 Haftung
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit von labor- oder zahnmedizinischen Vordrucken wie insbesondere Anamnesebögen und Laborauftragszettel
übernimmt die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, keine Haftung.
2. Geschäftsbedingungen für die Erstellung und das Hosting von Websites
Die nachfolgenden Bedingungen gelten zwischen dem Kunden und der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, und betreffen
diejenigen Leistungen, die in Bezug auf die Erstellung und das Hosting von Websites erbracht werden. An dieser Stelle sei verwiesen auf die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Besonderer Teil (Domains), welche diejenigen Leistungen betreffen, die in Bezug auf die Registrierung und
Verwaltung von Domains erbracht werden.
17 Projektablauf, Leistungsumfang
17.1 Im Rahmen einer ersten Erörterung mit dem Kunden werden in der Regel telefonisch allgemeine Daten zur Auftragserstellung, allgemeine
Informationen zum Unternehmen des Kunden, dessen Zielgruppen sowie zu den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen erfragt, um die
Wünsche und Vorstellungen zu Aufbau, Gestaltung und Inhalt der Website zu klären. Nach Absprache mit dem Kunden werden die Auswahl eines
Layouts und die Anpassung eines angebotenen Farbschemas festgelegt und sowohl von der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur,
als auch vom Kunden in Textform bestätigt, um dem Kunden mittels einer digital übersandten Bilddatei ein Design
zu präsentieren. Der Kunde wird sodann aufgefordert, Fotos, Grafiken, Texte und sonstige Informationen für den Aufbau der Website zur Verfügung zu
stellen. Soweit technisch und rechtlich möglich, können hierzu auch Dateien von bereits bestehenden Websites des Kunden migriert werden. Migration
von bereits bestehenden Websites ist der Kunde verpflichtet, die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, nach Kräften zu
unterstützen, etwa durch Übermittlung von Server-Zugangsdaten. Sodann wird mit der Programmierung der Website durch die Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, begonnen.
17.2 Rechtliche Beratung zu den von dem Kunden gewünschten Gestaltungen wird nicht erbracht. Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung
Marketing-Agentur, stellt dem Kunden im Rahmen eines ersten Entwurfs mithilfe eines automatisierten Verfahrens das Muster eines Impressums und
einer Datenschutzerklärungen zur Verfügung. Das gelieferte Ergebnis ist vom Kunden selbst rechtlich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Für die
Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Rechtstexte übernimmt der Kunde allein die Verantwortung.18 Urheberbenennung
Nach Zustimmung des Kunden kann die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, im Impressum der Website als Urheber der Website
genannt werden.
19 Abnahme
19.1 Nach vollständiger Übergabe und Installation der fertig gestellten Website wird eine zweiwöchige Testphase vereinbart. Bei Betrieb der
Website auf Servern des Kunden erfolgt die Übergabe durch Übersendung der Dateien per E-Mail oder Bereitstellung eines Download-Links. Bei
Betrieb auf Servern der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, erfolgt die Übergabe durch Live-Schaltung (Upload und
Zugänglichmachung der Website auf Servern der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur) sowie der Übersendung eines Links in
Textform (in der Regel E-Mail). Die Testphase beginnt bei Installation auf Servern der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, mit der
vollendeten Installation der die Website enthaltenden Software. Bei Betrieb auf Servern des Kunden beginnt die Testphase mit Übersendung der
Dateien. Die Testphase ermöglicht dem Kunden eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Website und ihrer Übereinstimmung mit im Einzelauftrag,
digital überlassenem Layout und den in Textform bestätigten Spezifikationen.
19.2 Der Kunde wird die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, während der Testphase auftretende Fehler der Website in
Textform anzeigen. Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, steht dem Kunden auch während der Testphase zur Verfügung, um
gerügte Mängel an der Website unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.
19.3 Sollten noch während der Testphase Fehler der Software auftreten und zeigt der Kunde diese Fehler der Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, in Textform an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran
anschließende angemessene Prüfungsfrist.
19.4 Treten während der Testphase auch während eines Lastbetriebes keine wesentlichen Fehler auf oder werden der Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, keine wesentlichen Fehler in Textform angezeigt, so erklärt der Kunde, dass die fertig gestellte Website in
vertragsgemäßem Zustand installiert worden ist (Abnahme).
20 SSL Zertifikate
Bei der Verschaffung von SSL-Zertifikaten wird die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, im Verhältnis zwischen dem Aussteller des
Zertifikates und dem Kunden als Vermittler tätig. Auf die Ausstellung des Zertifikates hat die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur,
keinen Einfluss. Eine Gewährleistung seitens der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, wird nicht übernommen. Es gelten
ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Server4You, www.server4you.de/agb.
21 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
21.1 Die Websites werden nach den Richtlinien der in Deutschland gängigen und marktführenden Suchmaschinenbetreiber optimiert (Standard).
Da Suchmaschinenbetreiber ihre Richtlinien in der Regel nicht veröffentlichen, kann für den Erfolg der Leistung keine Gewähr übernommen werden.
Da Suchmaschinenbetreiber regelmäßig Änderungen an den Richtlinien ausüben, können in der Vergangenheit
abgeschlossene Optimierungsarbeiten, welche auf den bisher gültigen Richtlinien basierten, ungültig werden. Sofern der Kunde eine neuerliche
Optimierung auf Basis neuer Richtlinien von Suchmaschinenbetreiber wünscht, ist dies nach Maßgabe des § 3 (2) zu vergüten. Eine Übertragung von
Rabatten, Kulanzen, Promotionspreisen o.ä. ist nicht möglich, auch nicht zwischen unterschiedlichen Angebots-Posten innerhalb desselben
Angebotes.
21.2 Der Kunde wird hiermit von der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, darüber informiert, dass die meisten
Suchmaschinenanbieter, Portalbetreiber oder Verzeichnisanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Websites aus ihrem
Such- und Inhaltsangebot zu löschen. Für den Fall einer Löschung wird die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, keine Haltung
übernehmen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, vor.
22 Verfügbarkeit von bei der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, gehosteten Websites
22.1 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, stellt auf einem von ihr selbst eingerichteten, betriebenen und verwalteten
Server Speicherplatz und Rechenkapazität zur Speicherung von Websites und zum Betrieb von über das Internet nutzbaren Anwendungen zur
Verfügung. Hierbei wird die Website des Kunden auf einem virtuellen Server gehostet. Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur,
gewährleistet die Funktion des Servers im Rahmen der hiernach übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Verfügbarkeit
entsprechend nachfolgenden Regelungen
betreffend.
22.2 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, wird mithilfe eines Erfüllungsgehilfen die Verbindung zwischen dem Host-Serverund dem Internet herstellen und durchgehend aufrechterhalten, insbesondere die Schnittstellen zu Netzen Dritter in einen solchen Zustand bringen und
erhalten, dass das auf dem Host-Server abgelegte Produkt (inkl. der dazugehörigen Daten) auf Anfrage mit einer Verfügbarkeit von 97,5% im
Kalendermonatsmittel störungsfrei zugänglich ist. Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, verpflichtet sich, die Anbindung
bedarfsgerecht so zu steuern, dass unter normalen Umständen marktübliche Ladezeiten erreicht werden. Zur Realisierung der Anbindung des Servers
an das Internet bedienen sich die Erfüllungsgehilfen der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, sich als zuverlässig bekannter
Carrier. Er ist aber nur für die ordnungsgemäße Funktion seines eigenen Netzwerks sowie der von ihm selbst unterhaltenen Verbindungen und
Übertragungswege und die Anbindung bis zur Internet-Schnittstelle verantwortlich.
22.3 Nutzt der Kunde im Rahmen eines mit der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, geschlossen Vertrags ein Content
Management System (CMS), so verweisen wir auf https://webflow.com/legal/privacy. Hierbei wird das Hosting der Website des Kunden auf den
virtuellen Server des Erfüllungsgehilfen Webflow.com übertragen.
22.4 Zur Optimierung und Leistungssteigerung der für die Erbringung der Dienste bereitgestellten Systeme sieht die Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, Wartungsfenster vor, die grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, in der Regel sonntags zwischen
1:00 Uhr und 5:00 Uhr, in Anspruch genommen werden, sofern sie erforderlich sind. Während dieser Wartungszeiten darf die Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, ihre technischen Einrichtungen im Notwendigen und auf ein Minimum begrenzten Umfang außer Betrieb
nehmen. Der Kunde wird über die Durchführung einer Wartung außerhalb des genannten Wartungsfensters frühzeitig per E-Mail informiert.
22.5 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, führt jede 90 Tage eine automatische Sicherung der gespeicherten Daten
durch. Die Sicherungskopien werden in der Regel für einen Zeitraum von 90 Tagen aufbewahrt und sodann mit einer neuen Kopie überschrieben.
22.6 Auf Wunsch und nur nach Maßgabe gesonderter Beauftragung durch den Kunden erstellt die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung
Marketing-Agentur, für den Kunden Zugriffsstatistiken für den Webserver. Hierzu kann der Kunde tagesaktuell auf Basis von Server Logdateien
erstellte Statistiken auswerten. Der Kunde kann über eine geschützte Website aktuelle und historische Statistiken abrufen. Die historischen Statistiken
werden jeweils für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufbewahrt.
23 Gewährleistung, Haftung für erstellte Websites
23.1 Der Kunde ist für selbst bereitgestellte Inhalte seiner Website verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, das geltende Recht der
Bundesrepublik Deutschland einzuhalten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Website mit einer den gesetzlichen Erfordernissen
entsprechenden Anbieterkennzeichnung („Impressum") und entsprechenden Datenschutzhinweisen auszustatten.
23.2 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, gewährleistet, dass die erstellte Website vertragsgemäß erstellt ist und keine
Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder
mindern.
23.3 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, ist bei der Wahl der Art der Fehlerbehebung völlig frei. Eine Fehlerbehebung
kann auch durch eine Handlungsanweisung der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, an den Kunden bestehen, soweit dies die
Störung behebt. Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, wird den Fehler in der Folge vollständig beheben und den Workaround
aufheben.
23.4 Sollte eine relevante Fehlfunktion im Sinne dieser Regelung nach Anzeige durch den Kunden nicht vorliegen, ist die Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, berechtigt, den angefallenen Aufwand entsprechend der allgemein gültigen Stundensätze abzurechnen. Dies gilt
insbesondere sofern die Störung auf eine vom Kunden bereitgestellte Server-Umgebung zurückzuführen ist.
23.5 Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der Abnahme der Website. Sollte der Kunde entgegen der Vereinbarungen
zwischen den Parteien, Veränderungen an dem Website-Quellcode vornehmen, entfällt insoweit das Gewährleistungsrecht des Kunden.
23.6 Wenn der Kunde die Website auf eigenen Servern installiert, ist eine Fehlfunktion nicht gegeben, wenn die Ursache für eine Störung nicht in
der Programmierung des Website-Quellcodes, sondern in der vom Kunden bereitgestellten Serverumgebung oder sonstigen Umständen liegt, die nicht
in die Sphäre der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, fallen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Störung darauf
zurückzuführen ist, dass die vom Kunden bereitgestellte Serverumgebung nicht mit dem von der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-
Agentur, bereitgestellten Website-Quellcode kompatibel ist.
24 Verbotene Nutzungsformen bei Überlassung von Zugangsdaten zum Server und Nutzung Content-Management-System
24.1 Soweit dem Kunden entsprechend des Einzelauftrags Zugangsdaten zu dem Server oder zu einem der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung
Marketing-Agentur, bereitgestellten Content Management System überlassen werden sollen, ist der Kunde für die Pflege seiner Inhalte auf dem Server
selbst verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern und sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Kunde wird die Anton Gerl GmbH, Bereich/AbteilungMarketing-Agentur, unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Unbefugte Dritte sind nicht solche Personen, die den Speicherplatz, der Gegenstand des Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
24.2 Soweit der Kunde Zugangsdaten zu dem Server oder aber zu einem Content Management System zur Verwaltung der Inhalte seiner Website
erhält, verpflichtet sich der Kunde diese Dienste ausschließlich zweckentsprechend zu nutzen. Er hat sich bei der Nutzung der Dienste jedes Verstoßes
gegen Rechtsvorschriften sowie jedes Missbrauchs zu enthalten. Wendet der Kunde sich mit seinem Angebot (auch) an Nutzer in anderen Staaten als
der Bundesrepublik Deutschland, gilt dies auch für die anwendbaren Vorschriften solcher anderen Staaten. Der Kunde wird in angemessenen
Zeitabständen auch aus dem Internet heraufgeladene Daten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen, soweit diese für Dritte zugänglich sind; sofern der
Kunde derartige Daten nicht löscht oder sperrt, hat er die Inhalte im Verhältnis zur Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, wie eigene
zu vertreten.
24.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, bereitgestellten Speicherplatz an Dritte
weiter zu vermieten oder auf sonstige Weise zu überlassen.
25 Haftung und Freistellungsverpflichtung des Kunden, Sperrung
25.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern
freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der von der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, bereitgestellten Dienste
gegen die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, erhoben werden, insbesondere wegen möglicher Verstöße des Kunden gegen
Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften. Ferner ist der Kunde verpflichtet, für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen aufzukommen, die
der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, im Zusammenhang mit einer schuldhaft vertrags- oder gesetzeswidrigen Nutzung seiner
Dienste durch den Kunden entstehen, insbesondere durch die Geltendmachung von Ansprüchen wegen möglicher Verstöße durch Dritte. Die
Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, von notwendigen
Rechtsverteidigungskosten freizustellen. Der Kunde ist zur unverzüglichen Information der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur,
verpflichtet, wenn er eine Rechtsverletzung Dritter erkennt oder ihm diesbezügliche Anhaltspunkte vorliegen.
25.2 Abs. 1 gilt insbesondere, wenn die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, auf rechtliche Bedenken in Bezug auf die
Erbringung oder Nutzung einer Leistung oder die Veröffentlichung von Inhalten oder Internetpräsenzen hingewiesen hat und der Kunde gleichwohl auf
der Realisierung besteht.
25.3 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, ist berechtigt, die Anbindung des Servers an das Internet vorläufig zu
unterbrechen (Sperrung der Internetseite), wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eingestellte Inhalte rechtswidrig sind oder ein hinreichender Verdacht
der Rechtswidrigkeit gegeben ist. Ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit ist insbesondere gegeben, wenn die Anton Gerl GmbH,
Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten oder ansonsten wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten
Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung bzw. das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind.
Soweit möglich, ist der Kunde zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen
Inhalte zu beschränken, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Besonderer Teil (Domains)
26 Allgemeine Bestimmungen Domains
26.1 Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Kunden und der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, und
betreffen diejenigen Leistungen, die in Bezug auf die vom Kunden im Zuge der Erstellung einer Website gewünschte Registrierung und Verwaltung von
Domains erbracht werden.
26.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweils
zuständigen Vergabestelle für Domains („Registry“) und/oder dem zuständigen Registrar zustande. Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung
Marketing-Agentur, wird im Verhältnis zum Kunden im Rahmen einer entgeltlichen Geschäftsbesorgung tätig, ohne jedoch eigenen Einfluss auf die
Vergabe und Registrierung der Domain zu haben.
26.3 Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass für die Registrierung von Domains unter den verschiedenen Top-Level-Domains (die
„Domainendungen“ oder die „TLDs“), verschiedene individuelle Registrierungsbedingungen von den jeweiligen Registries aufgestellt werden. Eine
Registry ist zuständig für die Verwaltung von TLDs und veröffentlicht regelmäßig eigenständige Registrierungsbedingungen, die bei der Registrierung
sowie ggf. auch bei der Nutzung von Domains von Kunden beachtet werden müssen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten
neben den DENIC-Domainbedingungen die DENICDomainrichtlinien. Kunden werden im Zuge der Registrierung auf solche besonderen
Registrierungsbedingungen hingewiesen.
27 Registrierungsprozess27.1 Im Vorfeld der Registrierung einer Domain wird deren Verfügbarkeit anhand der Angaben und Wünsche des Kunden abgefragt. Diese
kostenfreie Auskunft gibt im Zeitpunkt der Abfrage den aktuellen Datenbestand der der jeweiligen Registry wieder. Dies schließt jedoch nicht aus, dass
beispielsweise schon ein Registrierungsantrag bezüglich der gewünschten Domain gestellt wurde, welcher lediglich noch nicht in der Datenbank
aktualisiert wurde. Eine Haftung für die Richtigkeit der Auskunft wird daher ebenso wenig übernommen wie eine Gewähr für die Zuteilung einer vom
Kunden gewünschten Domain. Eine Überprüfung oder Beobachtung der Auskunftserteilung erfolgt durch die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung
Marketing-Agentur, nicht.
27.2 Ein Domainname kann für einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren registriert werden. Die Registrierung endet mit dem Ablaufdatum. Zur
Registrierung übermittelt die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, lediglich die vom Kunden angegebenen Daten an die jeweilige
Registry. Die Registrierung einer bestimmten Domain ist vertraglich nicht geschuldet. Die Registrierung einer Domain wird erst aktiv, nachdem die
zuständige Registry den Antrag angenommen hat. War eine Registrierung nicht erfolgreich, wird die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-
Agentur, den Kunden darüber informieren. Nach erfolgreicher Registrierung wird die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, die
Umleitung der Domain auf den vertraglich vereinbarten Server veranlassen. Nutzt der Kunde einen eigenen Hostprovider, um die von der Anton Gerl
GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, erstellte Website zu hosten, teilt er der Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, die zur
Umleitung notwendigen Daten mit.
27.3 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, übernimmt die Zahlung der von der Registry für die Registrierung erhobenen
Gebühren, die notwendigen Handlungen hinsichtlich der Verlängerung der Domainregistrierung sowie der Aktualisierung der Bestandsdaten der
Domain auf Kundenwunsch während des Vertragsverhältnisses. Soweit keine gegenteilige Anweisung durch den Kunden erfolgt, wird die Anton Gerl
GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur die Domain nach Ablauf der Laufzeit verlängern.
28 Notwendige Angaben des Kunden, Benennung Admin-C
28.1 Für die Registrierung der Domain(s) bei der zuständigen Stelle ist der Kunde in der Regel mit seinem vollständigen Namen und seiner
vollständigen Anschrift sowie weiteren Daten zur unmittelbaren Kontaktaufnahme als Domaininhaber einzutragen. Der Kunde hat die Anton Gerl
GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, hierzu folgende Daten bei Übermittlung der Registrierung bekannt zu geben:
· Vor- und Zuname des Kunden (bei juristischen Personen vollständige Firmenbezeichnung nebst Rechtsformzusatz, z.B. AG, GmbH, KG, etc.),
· Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
• Telefonnummer,
• Telefaxnummer,
• E-Mail-Adresse.
28.2 Soweit nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Registry zusätzliche oder weniger als die in vorstehendem Abs.1 genannten
Angaben erforderlich sind, wird die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, den Kunden rechtzeitig unterrichten.
28.3 Für die Eintragung des Kunden als Inhaber der Domain(s) bei den jeweiligen Registries ist für gewöhnlich auch eine natürliche Person als
Kontaktperson für alle Belange betreffend die jeweilige Domain anzugeben. Diese Kontaktperson wird in der Regel als administrativer Ansprechpartner
(Admin-C) bezeichnet. Der Kunde hat sich ausreichend darüber zu informieren, welche Bestimmungen im Hinblick auf die Rechte und Pflichten eines
Admin-C und die für seine Benennung bestehenden Voraussetzungen bei den für die vertragsgegenständliche(n) Domain(s) zuständigen Registries
gelten.
29 Pflichten des Kunden
29.1 Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass die zu seinen Gunsten registrierten Domains nicht in Rechte Dritter eingreifen. Dazu gehören
insbesondere, aber nicht abschließend, das Namens- und Kennzeichenrecht, das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht
und das Strafrecht. Es ist Sache des Kunden, sich über die gesetzlichen Bestimmungen, gegebenenfalls durch Einholung eines Rechtsrats, zu
informieren. Es ist dem Kunden bekannt, dass er hierbei teilweise auch ausländische Rechtsordnungen zu
beachten hat.
29.2 Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet. § 3 (2) gilt entsprechend.
30 Verwaltung von Domains
30.1 Nach Registrierung der Domain(s) zugunsten des Kunden ist die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, verpflichtet,
gegenüber den zuständigen Registries und etwaigen Registraren / Resellern alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Registrierung derDomain(s) aufrecht zu erhalten. Den Erfolg dieser Maßnahmen, d.h. die tatsächliche Aufrechterhaltung der Registrierung, schuldet die Anton Gerl
GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, nicht.
30.2 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, prüft zu keinem Zeitpunkt, ob die Registrierung und/oder die Nutzung der
Domain(s) Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt.
31 Laufzeit, Kündigung
31.1 Die Laufzeit von Domains beträgt i.d.R. 12 Monate für den ersten Registrierungszeitraum. Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend um
weitere 12 Monate, soweit nicht rechtzeitig gekündigt wird.
31.2 Als Datum des Beginns des Registrierungszeitraumes gilt nicht das Datum der Rechnungsstellung, sondern das Datum, ab dem die Domain
bei der jeweiligen Registry registriert wurde. Sofern dieses Datum dem Kunden nicht bekannt ist, wird die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung
Marketing-Agentur, dem Kunden dieses Datum auf Wunsch mitteilen.
31.3 Die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, steht in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Allgemeiner
Teil ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn
· der Kunde schuldhaft gegen die Registrierungsbedingungen der jeweiligen Registries verstößt;
· der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus § 29 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;
· die Domain(s) aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung eines ordentlichen Gerichts oder nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution
Policy (UDRP) an eine dritte Person zu übertragen oder die Registrierung aufzuheben ist; oder
· die Domain(s) aufgrund einer Entscheidung nach dem Uniform Rapid Suspension System (URS) suspendiert wurde.
31.4 Im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung kann die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, seitens der zuständigen
Registry auch dazu verpflichtet sein, die betroffene Domain zu löschen und/oder für den Rest des Registrierungszeitraums zu deaktivieren. Sofern eine
solche Maßnahme vor Ablauf der Vertragslaufzeit stattfindet und auf einer schuldhaften Handlung des Kunden beruht, ist die für die
Restvertragslaufzeit vereinbarte Vergütung geschuldet und ggf. sofort in voller Höhe fällig. Etwaige gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
31.5 Hat der Kunde seinen Registrierungsvertrag wirksam gekündigt, so ist die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-Agentur, mit dem
Ende der Vertragslaufzeit dazu berechtigt und ggf. auch verpflichtet, die betroffene Domain zu löschen, sie an die zuständige Registry zurückzugeben
und/oder sie neu zu registrieren. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei Ansprüche gegen die die Anton Gerl GmbH, Bereich/Abteilung Marketing-
Agentur, oder die involvierten Registrierungsstellen. Es ist dem Kunden bekannt, dass eine Domain in diesem Fall von Dritten registriert werden kann.
B. FÜR ALLE ANGEBOTSBEREICHE: ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, GÜLTIGKEITSKLAUSEL
1.1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, gegenwärtig sowie
auch zukünftiger Nacherfüllung des Vertrages, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
1.2. Als örtlicher Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in Köln vereinbart, wenn der Kunde zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat. Darüber hinaus sind wir auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag Lücken, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Folgt
die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aus anderen Gründen als solchen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verpflichten sich
die Vertragspartner, eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Regelung nach ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
C. FÜR ALLE ANGEBOTSBEREICHE: DATENSCHUTZ - ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG VON PERSÖNLICHEN
KUNDENDATEN - VERWEIS AUF SEPARATE DATENSCHUTZERKLÄRUNG, VERWENDUNG ZU WERBEZWECKEN, BONITÄTSPRÜFUNG,
FORDERUNGSABTRETUNG, KREDITKARTEN-ZAHLUNGEN
1.1. Wir nutzen die vom Kunden übermittelten persönlichen Informationen für die Abwicklung von Bestellungen und das Erbringen von
Dienstleistungen. Zusätzliche Informationen über Art, Umfang, Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der übermittelten persönlichen
Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden deutschen
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
1.2. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an uns verbundene
Unternehmen oder unsere Dienstleistungspartner, die als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für uns tätig
werden, weitergegeben.
1.3. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt,
auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit dem Verband der Vereine Creditreform e.V., Hammfelddamm 13, 41460 Neuss
zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an den Verband der
Vereine Creditreform e.V.. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz- Grundverordnung zu der bei dem Verband der Vereine Creditreform
e.V. stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.creditreform.de/datenschutz.1.4. Wir treten unsere Forderungen im Bereich der Kreditkartenzahlungen ab der Mahnstufe 5 an die Creditreform Köln v. Padberg KG,
Gustav-Heinemann-Ufer 68, 50968 Köln ab und verweisen auf deren Datenschutzerklärung:
Datenschutz (creditreform.de)
1.5. Selbstverständlich werden generell alle personenbezogenen Daten streng vertraulich behandelt und die schutzwürdigen Belange des
Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben streng berücksichtigt.